Akademie Homöopathischer Ärzte Tübingen e. V.
AkademieHomöopathischer ÄrzteTübingen e. V.

Satzung der Akademie

 

Die Akademie homöopathischer Ärzte e. V. wurde am 7. Juli 1983 in Bad Imnau gegründet und wurde am 7. November 1983 als gemeinnütziger Verein unter VR 671 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tübingen eingetragen.

 

Laut § 1 (III) der Satzung ist der Verein "... Mitglied des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e. V. sowie der ihm angeschlossenen Verbände."

 

Der Zweck des Vereins ist im § 2 der Satzung unter (I) festgeschrieben: "Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es, wissenschaftliche Lehre und wissenschaftliche Forschung sowie theoretische und praktische Beschäftigung mit dem homöopathischen Heilverfahren auf wissenschaftlicher Grundlage zu fördern bzw. zu betreiben. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung der 'Akademie homöopathischer Ärzte' verwirklicht."

 

Nachstehend finden Sie die aktuelle Version der Satzung:

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